Selbstständige & Gründer
Existenzgründungsberatung in Babenhausen
Wer sich selbstständig macht, hat plötzlich eine Menge Fragen. Das Finanzamt übrigens auch. Wir begleiten Sie durch die Gründung und bleiben danach Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Blick
Die Kanzlei Schäfer in Babenhausen begleitet Existenzgründer steuerlich: bei der Gründung, bei Fragen zu Fördermitteln und bei der Einrichtung von Buchhaltung und laufenden Pflichten wie Umsatzsteuervoranmeldungen. Nach der Gründung übernimmt die Kanzlei auf Wunsch die laufende Betreuung.
Wobei wir Gründer unterstützen
- Steuerliche Begleitung der Gründung und Beratung zu den steuerlichen Folgen der gewählten Rechtsform
- Beratung zu Fördermitteln
- Unterstützung beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt nach der Anmeldung anfordert
- Einrichtung einer geordneten Buchhaltung von Anfang an
Laufende steuerliche Pflichten als Selbstständiger
Mit der Selbstständigkeit kommen Pflichten, die regelmäßig wiederkehren. Dazu gehören Umsatzsteuervoranmeldungen, Vorauszahlungen, die jährliche Gewinnermittlung und die Steuererklärungen für den Betrieb. Das können wir für Sie übernehmen, also die Finanzbuchhaltung und später den Jahresabschluss. An wichtige Termine erinnern wir Sie.
Kleinunternehmerregelung: ja oder nein?
Viele Gründer fragen sich, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen sollten. Seit 2025 gilt: Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Ob sich das für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, wer Ihre Kunden sind und was Sie investieren wollen. Wir rechnen es mit Ihnen durch.
Auch nebenberuflich
Viele fangen neben dem Job an. Dann ändert sich nicht nur etwas für die neue Tätigkeit, sondern auch für Ihre private Steuererklärung. Wir schauen auf beides.
Quellen: § 19 UStG, § 138 AO. Stand der steuerrechtlichen Angaben: Oktober 2026.
So gehen wir vor
Erstgespräch
Sie erzählen uns von Ihrer Idee und was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, worauf es steuerlich ankommt.
Gründung
Wir helfen beim Fragebogen fürs Finanzamt, bei Fördermitteln und beim Einrichten der Buchhaltung.
Nach dem Start
Wenn Sie möchten, machen wir danach Buchhaltung, Voranmeldungen und Abschluss.
Häufige Fragen
Fragen zur Existenzgründung
Wann sollte ich mich als Gründer an einen Steuerberater wenden?
Am besten, bevor Sie das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit anmelden. Einiges wird ganz am Anfang entschieden, zum Beispiel die Rechtsform, die Kleinunternehmerregelung und die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das später zu ändern, ist oft mühsam.
Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb von Babenhausen?
Ja. Unsere Mandanten kommen auch aus der Umgebung, zum Beispiel aus Schaafheim, Dieburg, Darmstadt oder Aschaffenburg. Für Gespräche treffen wir uns in der Kanzlei in Babenhausen.
Wie kann ich einen Beratungstermin anfragen?
Am einfachsten über unser Anfrageformular, telefonisch unter 06073 7237744 oder per E-Mail an schaefer@steuerberater-babenhausen.de. Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns und machen einen Termin in der Kanzlei in Babenhausen mit Ihnen aus.
Passende Leistungen
Anfrage
Sie wollen sich selbstständig machen?
Erzählen Sie uns kurz, was Sie vorhaben und wann es losgehen soll. Wir melden uns bei Ihnen.
- Die Antwort kommt direkt aus der Kanzlei.
- Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Termine in Babenhausen nach Absprache
