Leistung · Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung in Babenhausen
Ohne ordentliche Buchhaltung kein sauberer Abschluss und keine richtige Steuererklärung. Wir übernehmen das für Sie, Monat für Monat.
Auf einen Blick
Die Kanzlei Schäfer in Babenhausen übernimmt die laufende Finanzbuchhaltung für Selbstständige und Unternehmen: Verbuchung der Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Erstellung und Pflege des Anlagenverzeichnisses. Die Buchhaltung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen.
Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung
- Laufende Buchführung Ihrer Geschäftsvorfälle
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Übermittlung an das Finanzamt
- Erstellung und Pflege des Anlagenverzeichnisses
- Vorbereitung des Jahresabschlusses
Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Welche Form der Gewinnermittlung für Sie gilt, hängt von Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens ab. Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind grundsätzlich buchführungspflichtig (§ 238 HGB); Einzelkaufleute sind unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen davon befreit (§ 241a HGB). Steuerlich besteht für gewerbliche Unternehmen eine Buchführungspflicht, wenn der Umsatz mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt (§ 141 AO). Freiberufler können ihren Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Was davon für Sie gilt, klären wir gemeinsam. Manchmal ist es auch sinnvoll, freiwillig zu bilanzieren.
Warum die Buchhaltung beim Steuerberater?
Wenn wir die Buchhaltung machen und später auch den Abschluss, muss niemand Daten hin und her schicken. Fragen klären wir sofort. Und wenn sich steuerlich etwas gestalten lässt, fällt uns das meist schon während des Jahres auf und nicht erst im Frühjahr danach.
Quellen: § 238 HGB, § 241a HGB, § 141 AO. Stand der steuerrechtlichen Angaben: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Fragen zur Finanzbuchhaltung
Wer muss eine Finanzbuchhaltung führen?
Grundsätzlich sind Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch buchführungspflichtig. Steuerlich gilt die Buchführungspflicht für gewerbliche Unternehmen außerdem, wenn der Umsatz 800.000 Euro oder der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt (§ 141 AO). Kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch dafür müssen Einnahmen und Ausgaben ordentlich aufgezeichnet werden.
Unterstützt die Kanzlei bei Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss?
Ja. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen, erstellen und pflegen Anlagenverzeichnisse und erstellen den Jahresabschluss, als Bilanz oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung, auch wenn Sie freiwillig bilanzieren. Die Lohnbuchhaltung können Sie ebenfalls vollständig an uns auslagern.
Wie kann ich einen Beratungstermin anfragen?
Am einfachsten über unser Anfrageformular, telefonisch unter 06073 7237744 oder per E-Mail an schaefer@steuerberater-babenhausen.de. Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns und machen einen Termin in der Kanzlei in Babenhausen mit Ihnen aus.
Passende Leistungen
Anfrage
Weniger Belege auf dem Schreibtisch
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen und Ihrer bisherigen Buchhaltung. Wir melden uns bei Ihnen.
- Die Antwort kommt direkt aus der Kanzlei.
- Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Termine in Babenhausen nach Absprache
