Leistung · Jahresabschluss
Jahresabschluss in Babenhausen
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Wir machen Ihren Jahresabschluss. Und danach erklären wir Ihnen, was die Zahlen eigentlich sagen.
Auf einen Blick
Die Kanzlei Schäfer in Babenhausen erstellt Jahresabschlüsse für Unternehmen und Selbstständige, entweder als Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), auch bei freiwilliger Bilanzerstellung. Auf dieser Grundlage erstellen wir die betrieblichen Steuererklärungen.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende
- Jahresabschlüsse bei freiwilliger Bilanzerstellung
- Erstellung und Pflege von Anlagenverzeichnissen
- Betriebliche Steuererklärungen auf Basis des Abschlusses
- Besprechung der Ergebnisse und steuerliche Planung für das Folgejahr
Bilanz oder EÜR: Was gilt für Sie?
Ob Sie bilanzieren müssen, hängt von Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Gewerbliche Unternehmen sind steuerlich buchführungspflichtig, wenn ihr Umsatz 800.000 Euro oder ihr Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt (§ 141 AO). Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende können ihren Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 4 Abs. 3 EStG).
Nicht nur fürs Finanzamt
Der Abschluss zeigt Ihnen, wo Ihr Betrieb steht. Wir gehen die wichtigsten Zahlen mit Ihnen durch und überlegen gemeinsam, was Sie im nächsten Jahr steuerlich im Blick haben sollten.
Quellen: § 141 AO, § 4 Abs. 3 EStG. Stand der steuerrechtlichen Angaben: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Fragen zum Jahresabschluss
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der Gewinn vereinfacht als Differenz der tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben ermittelt. Die Bilanz erfasst dagegen das gesamte Vermögen und die Schulden zum Stichtag und berücksichtigt Erträge und Aufwendungen periodengerecht. Welche Methode für Sie gilt oder sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.
Unterstützt die Kanzlei bei Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss?
Ja. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen, erstellen und pflegen Anlagenverzeichnisse und erstellen den Jahresabschluss, als Bilanz oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung, auch wenn Sie freiwillig bilanzieren. Die Lohnbuchhaltung können Sie ebenfalls vollständig an uns auslagern.
Wie kann ich einen Beratungstermin anfragen?
Am einfachsten über unser Anfrageformular, telefonisch unter 06073 7237744 oder per E-Mail an schaefer@steuerberater-babenhausen.de. Schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns und machen einen Termin in der Kanzlei in Babenhausen mit Ihnen aus.
Passende Leistungen
Anfrage
Steht der nächste Abschluss an?
Teilen Sie uns kurz mit, um welches Unternehmen und welches Geschäftsjahr es geht. Wir melden uns bei Ihnen.
- Die Antwort kommt direkt aus der Kanzlei.
- Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Termine in Babenhausen nach Absprache
